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   BVerwG, 26.06.2002 - 8 C 28.01   

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https://dejure.org/2002,5924
BVerwG, 26.06.2002 - 8 C 28.01 (https://dejure.org/2002,5924)
BVerwG, Entscheidung vom 26.06.2002 - 8 C 28.01 (https://dejure.org/2002,5924)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juni 2002 - 8 C 28.01 (https://dejure.org/2002,5924)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Anhörung Beteiligter; alsbald im Sinne des Verwaltungsverfahrensrechts; Zinsen wegen nicht alsbaldiger Verwendung einer Leistung; Widerruf eines Verwaltungsakts wegen nicht alsbaldiger Verwendung einer Leistung; Leistung; nicht alsbaldige Verwendung einer -; Subvention, ...

  • Wolters Kluwer

    Leistung - Alsbald - Verwendung - Auszahlung - Verschulden - Verwaltungsakt - Subvention - Zinsen - Erstattungszinsen - Auflösende Bedingung - Zuwendung - Ermessen

  • Judicialis

    VwVfG § 28 Abs. 1; ; VwVfG § 49 Abs. 3 Satz 1 Ziff. 1; ; VwVfG § 49 a Abs. 3; ; VwVfG § 49 a Abs. 4

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2002 - 8 C 28.01
    Ohne Bedeutung ist es dabei, warum ein längerer Zeitraum zwischen zwei Ereignissen verstrichen ist (vgl. zur Auslegung des Begriffs "alsbald" in § 117 Abs. 4 VwGO: Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes - Beschluss vom 27. April 1993 - GmS - OGB 1/92 - BVerwGE 92, 367 ).

    Vielmehr hat der Gesetzgeber damit eine offene Zeitangabe gewählt, deren nähere Festlegung im Blick auf den Zweck der Bestimmung des § 49 a Abs. 4 VwVfG im Einzelfall vorzunehmen ist (vgl. zu § 117 Abs. 4 VwGO: Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes - Beschluss vom 27. April 1993 - GmS - OGB 1/92 - a.a.O.).

  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2002 - 8 C 28.01
    Nur dann, wenn der Behörde außergewöhnliche Umstände bekannt geworden oder erkennbar sind, die eine andere Entscheidung möglich erscheinen lassen, sind diese in der Begründung des Bescheids zu erwägen (vgl. Urteil vom 16. Juni 1997 - BVerwG 3 C 22.96 - BVerwGE 105, 55 = Buchholz 316 § 39 VwVfG Nr. 25 S. 1 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.10.1998 - 8 C 16.96

    Abwasserabgabe; Einhaltensfiktion (sog. 4-aus-5-Regelung); Einhaltung des

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2002 - 8 C 28.01
    Sie dürfen ihren Entscheidungen vielmehr nur materielles Recht, zu den Verwaltungsvorschriften nicht gehören, zugrunde legen und sind lediglich befugt, sich einer Gesetzesauslegung, die in einer Verwaltungsvorschrift vertreten wird, aus eigener Überzeugung anzuschließen (vgl. Urteil vom 28. Oktober 1998 - BVerwG 8 C 16.96 - BVerwGE 107, 338 = Buchholz 401.64 § 4 AbwAG Nr. 6 S. 21 mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).
  • BVerwG, 22.04.1996 - 11 B 123.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Vertretung einer juristischen Person des öffentlichen

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2002 - 8 C 28.01
    Es genügt, wenn der Adressat des Bescheids der Verwaltungsvorschrift entnehmen kann, was von ihm gefordert wird (vgl. Beschluss vom 22. April 1996 - BVerwG 11 B 123.95 - NVwZ-RR 1997, 278 ).
  • BVerwG, 17.07.2001 - 8 B 89.01

    Zulässigkeit der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 8 C 28.01 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch die Beschwerdeführerin bedarf es nicht.
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